Reithallennutzung für externe Reiter

In unserer Reithalle sind auch externe Reiter mit eigenem Pferd herzlich willkommen.

Externe Trainer sind nur nach Absprache und gegen Aufpreis erwünscht.

 

Springen bedarf der vorherigen Vereinbarung, damit der Reitschulablauf nicht gestört wird.

 

Auf Wunsch kann ein Training mit Katrin Diggelmann Kluza oder Radek Kluza vereinbart werden.

 

Haftungsausschluss:

 

Jegliche Haftung der Ausübung des Reitsports in der Reithalle St.Georg wird abgelehnt.

 

Der Betreib St.Georg empfiehlt, einen Reithalm zu tragen.

 

 

Preise Reithallennutzung

Ganzjahresabo   12 Monate

(Reithalle und Aussenspringplatz)

1800.-Fr.

 

Halbjahresabo     6 Monate

(Reithalle)

1200.-Fr.

 

 

Pauschale pro Pferd pro Nutzung

(nach Vereinbarung)

30.-Fr.

 

(Einzelnutzung nur nach Absprache und Voranmeldung!!)

 


Gut zu wissen:

 

• Longier- und Handarbeit sowie Springen darf nur im Einverständnis mit allen sich in der Reithalle befindenden Personen ausgeführt werden. 
• Zur Schonung des Hallenbodens werden keine freilaufenden Pferde geduldet.
• Vor Betreten der Reitbahn ist laut und deutlich „Tür frei?“ zu rufen. Der sich am nächsten bei der Tür befindende Reiter antwortet „Tür frei“ und es kann eingetreten werden.
• Ansammlungen von Pferden und Reitern im Eingangsbereich sind wegen der Unfallgefahr zu vermeiden.
• Während des Reitens ist die Schlagwandtür zur Bahn zu schliessen.
• Es wird auf der Mittellinie auf- und abgesessen.
• Dem in der höheren Gangart Reitenden wird der Hufschlag freigegeben. Reiter in derselben Gangart kreuzen sich so, dass sie sich die linke Hand reichen könnten.
• Im Trab und Galopp wird abgewendet und nicht von hinten überholt.
• Reiter, welche die vom Betrieb organisierten Reitstunden besuchen, haben Vortritt in der Bahn.
• Ganze Paraden werden auf dem inneren Hufschlag ausgeführt.
• Es werden keine Misshandlungen an Pferden geduldet.
• Hunde müssen in der Umgebung der Reithalle an der Leine geführt werden und sind in der Reitbahn nicht geduldet.
• Übermässige Abnutzung und Löcher im Reithallenboden sind auszugleichen.
• Bei Verlassen der Reithalle, müssen die Hufe ausgeräumt werden. Hufkratzer stehen zur Verfügung. 

 

Die Reithalle soll so verlassen werden, wie sie vorgefunden wurde. Pferdeäpfel sowohl in der Bahn als auch vor der Anlage und auf dem Parkplatz müssen mit den dafür vorgesehenen Geräten entfernt werden. Hindernismaterial wird an seinen Platz versorgt. Beim Verlassen der Anlage muss die gesamte Beleuchtung ausgeschaltet werden.