GUT ZU WISSEN

Der Umgang mit Pferden ist immer mit einem gewissen Risiko behaftet, das man nicht unterschätzen darf. Natürlich sollte man dieses Risiko, nur schon aus Rücksicht auf Mitreiter, andere Verkehrsteilnehmer und Drittpersonen, soweit wie möglich verringern, indem man sich um eine gute Ausbildung von Pferd und Reiter bemüht, Gefahrensituationen vermeidet und sich nicht überschätzt. Trotzdem kann immer etwas passieren, denn auch ein sehr gut ausgebildetes Pferd ist letztlich ein Fluchttier und damit immer bis zu einem gewissen Grad unberechenbar. Deshalb sollten sich Pferdebesitzer, aber auch Fremdpferdereiter, unbedingt gegen allfällige Schäden, Unfälle und Verletzungen versichern. 

HAFTPLICHTVERSICHERUNG

Wer einen Schaden verursacht, muss für diesen aufkommen. Entsteht beim Umgang mit einem Pferd ein Schaden, haftet dessen Reiter oder Führer, unabhängig davon, ob dieser der Besitzer des Tieres ist. Deshalb sollte auch bei nur gelegentlichem Umgang mit Pferden unbedingt eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese übernimmt die Kosten für einen Schaden, sofern dieser nicht mit Absicht oder fahrlässig verursacht wurde.

Reitet / fährt / führt ihr Kind ein fremdes Pferd, haftet es aus Mietvertrag oder aus Gebrauchsleihe-Vertrag. Der Unterschied hierbei besteht eigentlich nur darin, ob es gegen ein Entgelt oder kostenlos reitet. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass die Versicherung Schadenskosten übernimmt, solange das Kind nach Anweisung des Pferdebesitzers und nach bestem Wissen sorgfältig gehandelt hat. So kann es zum Beispiel nichts dafür, wenn sich das Pferd vor einem fremden Hund erschrickt und deshalb einen Verkehrsunfall verursacht, solange das Kind sich an die Verkehrsregeln gehalten und der Besitzer des Pferdes das Bereiten von Strassen erlaubt hat. Wenn nachweisbar ist, dass der Schaden aufgrund von pferdetypischem Verhalten (Flucht bei Erschrecken, Schlagen in Angstsituationen usw.) entstanden ist, wird die Versicherung für den Schaden aufkommen. Anders ist es, wenn das Kind ausreitet, obwohl ihm nur das Reiten in der Halle gestattet wurde, oder wenn es fahrlässig oder absichtlich Verkehrsregeln missachtet hat. In diesem Falle wird die Versicherung die Zahlung verweigern.

In der Regel müssen Reiter und Pferdehalter eine spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Für den Reiter; Privathaftpflichtversicherung, Schäden an fremden Pferden) abschliessen, damit die Versicherung durch Pferde verursachte Schadenskosten abdeckt. Mit dieser Versicherung sind auch «Schäden» am Pferd selbst abgedeckt, z. B. eine Verletzung nach einem Sturz. Ob die Tierhalterhaftpflicht in der privaten Haftpflichtversicherung inbegriffen ist oder ob diese zusätzlich abgeschlossen werden muss, erfragen Sie am besten bei der Versicherungsgesellschaft Ihres Vertrauens. Für den Reiter ist das die Privathaftpflichtversicherung (Schäden an fremden Pferden)

Kontrollieren Sie auch unbedingt, unter welchen Bedingungen Ihre Versicherung für Schäden aufkommt. Die meisten Versicherungen weisen z. B. eine Zahlung zurück, wenn das Pferd nur mit einer gebisslosen Zäumung ausgerüstet war. Solche Dinge sollten Sie im Voraus abklären.

UNFALLVERSICHERUNG

Wer mit Pferden umgeht, sollte sich auch unbedingt selbst gegen Unfälle (Körperverletzung aufgrund einer äusseren, ungewollten, unerwarteten Gewalteinwirkung) versichern. In der Regel ist die Unfallversicherung schon in der Krankenversicherung inbegriffen. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob dies bei Ihrer Versicherungsgesellschaft der Fall ist, fragen Sie am besten nach. 
Quelle pferdewissen.ch